Das Bundeskabinett hat die Entscheidung
getroffen, den polizeilichen Ermittlern mehr Möglichkeiten zur
Analyse von an Tatorten aufgefundenen DNA-Spuren an die Hand zu
geben. Künftig können durch genetische Untersuchungen die Haar-,
Haut- und Augenfarbe eines Verdächtigen festgestellt werden. Diese
Eingrenzung ist nicht ideologiegetrieben, sie dient der
wissenschaftlichen Absicherung. Die Analyse kann ergeben, dass der
Verdächtige ein schwarzhaariger Südländer oder ein blauäugiger
Europäer ist. Das ist keine Diskriminierung, sondern eine gute
Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten durch die fortgeschrittene
Technik.
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