Massive Kritik übt der baden-württembergische 
Beamtenbund an den Eckpunkten der grün-schwarzen Landesregierung für 
den Nachtragshaushalt 2018/2019. „Wir sind sehr enttäuscht darüber, 
dass trotz eines Haushaltsüberschusses von 2,8 Milliarden Euro  und 
sprudelnden Steuereinnahmen nichts für den öffentlichen Dienst getan 
wird – obwohl dort die Nachwuchssorgen immer größer werden“, sagte 
Landesbund-Chef Kai Rosenberger der „Stuttgarter Zeitung“ und den 
„Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwochausgabe).
   Trotz anderslautender Signale, die er während des gesamten Jahres 
wahrgenommen habe, habe Grün-Schwarz „weder die Notwendigkeit noch 
die Dringlichkeit erkannt, Mittel zur Attraktivitätssteigerung für 
den öffentlichen Dienst bereitzustellen“ – obwohl es dem Land 
finanziell gut gehe wie nie zuvor.
   Nun will der Beamtenbund mit einer Verfassungsklage eine 
Verbesserung speziell für die niedrigen Besoldungsgruppen erzwingen. 
Die Einkommen etwa in den Gruppen A5 und A6 hält er bei zwei oder 
mehr Kindern für verfassungswidrig – vor allem in den Großstädten mit
hohen Lebenshaltungskosten. Das von Karlsruhe aufgestellte 
Abstandsgebot von 115 Prozent des sozialhilferechtlichen 
Existenzminimums werde bei diesen Beschäftigten verletzt.  Der 
Beamtenbund will nun mit betroffenen Beamten Kontakt aufnehmen und 
Anfang 2019 die Verfassungsklage gegen die Besoldung des Jahres 2018 
einreichen. Die Landesregierung habe ihm mitgeteilt: die Besoldung 
sei als verfassungskonform eingestuft worden. „Dann lassen wir das 
mal vom Gericht prüfen“, sagte Rosenberger.
   Für diesen Fall hatte sich der Beamtenbund schon im vorigen Jahr 
ein Gutachten von der Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber aus 
Speyer anfertigen lassen.
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