Es wäre höchst unklug, sollte die Regierung die
Absicht verfolgen, den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags bei
seiner Aufklärungsarbeit an einer möglichst kurzen Leine zu halten.
Die acht Abgeordneten handeln mit Rückendeckung des Grundgesetzes –
und im Interesse aller Bundesbürger, denen die Vertraulichkeit ihrer
Kommunikation nicht egal ist. Natürlich werden hier heikle
Informationen zur Sprache kommen, die Sicherheitsinteressen unseres
und verbündeter Staaten berühren. Dem steht ein Aufklärungsinteresse
entgegen, das sich aus dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung herleitet. Wer Transparenz verweigert, stellt die
parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Aktivitäten infrage.
Damit würde Vertrauen in den Staat zerstört.
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