Im Januar leitete die EU-Kommission das
Verfahren gegen Polen ein, weil die rechtspopulistische Regierung in
Warschau das Verfassungsgericht de facto lahmgelegt hat. Nun folgt
eine schriftliche Verwarnung – und damit der nächste Schritt in einem
Verfahren, das theoretisch bis zum Entzug der polnischen Stimmrechte
in der EU führen kann. Diese Eskalation ist durchaus zweischneidig.
Auf der einen Seiten besteht kein Zweifel, dass die PiS-Politiker an
einer autokratischen Umformung des politischen Systems arbeiten. Auf
der anderen Seite ist Polen immer noch eine Demokratie mit starken
demokratischen Selbstheilungskräften – und ausgerechnet die
EU-Kommission gehört zu jenen europäischen Institutionen, deren
eigene demokratische Legitimation nicht sehr unmittelbar ist.
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