Unsere Gesellschaft begreift immer stärker, dass
sich im Internet trotz seiner angeblichen Transparenz keineswegs 
stets die Wahrheit durchsetzt. Zu dieser Entwicklung passt  die 
jüngste   Entscheidung des Bundesgerichtshofs über das 
Ärztebewertungs-Portal Jameda.  Die Justiz schreibt  den Anbietern 
solcher Plattformen, auf denen Patienten ihre Erfahrungen mit Ärzten 
schildern oder Touristen  ihren  Urlaub resümieren,  ins Stammbuch,  
dass sie solche  Bewertungen  stärker überprüfen müssen als bisher. 
Dass es dieses Urteils  bedurfte, ist ein Skandal und stellt den 
Betreibern der Portale ein schlechtes Zeugnis aus.   Denn 
selbstverständlich müssen die Anbieter sicherstellen, dass etwa ein 
Patient wirklich  in der Praxis war, die er bewertet. Die 
BGH-Entscheidung setzt hier einen vernünftigen Mindeststandard. 
Dieser hilft den Verbrauchern, sich zu orientieren. Auch der Schutz 
der  Bewerteten vor Verleumdungen wird erhöht. Gleichwohl wäre es 
gerade beim Thema Gesundheit gefährlich, sich blind auf die im 
Internet verbreiteten Erfahrungen anderer zu verlassen. Ob man rasch 
einen Termin bekommt, in der Praxis freundlich behandelt wurde oder 
sich der Arzt Zeit genommen hat, vermag jeder Einzelne zwar leicht 
einzuschätzen. Doch ein Urteil über die Behandlungsqualität bleibt in
der Regel laienhaft.
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