Der SPD wird der Beifall sicher sein, wenn sie
mit einem Gesetzentwurf gegen exzessive Managergehälter vorprescht.
Doch so einfach ist die Sache nicht. Eine gesetzliche Regelung wirft
mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Unverständlich ist zum
Beispiel, warum im SPD-Konzept exzessive Managergehälter in
Aktiengesellschaften nicht steuerlich abziehbar sein sollen, die
Bundesligaclubs die überteuerten Gehälter für Spieler aber
weiterhin als Betriebsausgabe absetzen können. Von einer
Gleichbehandlung kann dabei nicht gesprochen werden. Eine
unterschiedliche Behandlung hätte vor dem Verfassungsgericht wohl
kaum Bestand. Der Gesetzgeber wird das Problem nicht lösen.
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