KOMMENTAR · ERBSCHAFTSTEUER
Zurück zur Sachlichkeit Selten gab es so viel Aufregung im
Unternehmerlager wie derzeit um das Thema Erbschaftsteuer. Manches
hört sich so an, als sei der ganze Mittelstand dem Untergang geweiht,
wenn die rechtlichen Regeln etwas verschärft werden, wie dies das
Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Doch da wird zu heftig auf die
Pauke gehauen. Zumindest bei der baden-württembergischen
Landesregierung hatte das Aufheulen Erfolg: Ausgerechnet das
grün-rote Bündnis will wesentlich mehr Steuerprivilegien erhalten als
der Christdemokrat Wolfgang Schäuble, obwohl auch der aus diesem
besonders mittelständisch geprägten Bundesland kommt. Eine
erstaunliche Entwicklung. Dabei verwundert insbesondere, dass sich
der Bundesfinanzminister so weit aus dem Fenster lehnt. Denn er hat
von der Reform nichts als Ärger: Die Erbschaftsteuer kommt
ausschließlich den Ländern zugute. Ergebnis der Reform kann nicht
sein, dass alles beim Alten bleibt. Die Verfassungsrichter haben
gerügt, dass die weitgehende Steuerbefreiung von kleinen und
besonders großen Firmen zu großzügig ist. Eine genauere Prüfung muss
zwangsläufig zur Folge haben, dass in manchen Fällen eben doch
Erbschaftsteuer anfällt. Das ist keine Steuererhöhung, sondern ein
Gebot der Gerechtigkeit. Letztlich müssen sich alle zusammenraufen:
Erst die Länder untereinander und dann diese mit dem Bund. Das geht
nur sachlich und nicht mit so hohen Emotionen wie derzeit.
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