Bekenntnis zu Europa
Deutschland darf sich auch in Zukunft an der Rettung des Euro
beteiligen. Der Bundestag ist durch den ESM-Mechanismus nicht
entmachtet. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht knapp
die Kurve gekriegt. Denn jede andere Entscheidung hätte Europas
derzeit stärkste Wirtschaftsnation zu einem der wohl größten
Unsicherheitsfaktoren degradiert. Diese Schmach haben die Richter
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erspart und nebenbei all jene
Lügen gestraft, die in den vergangenen Wochen den Präsidenten des
Gerichts, Andreas Voßkuhle, vorab ins Visier genommen hatten – als
vermuteten juristischen Totengräber des Primats der Politik.
Schließlich hatte er wiederholt darauf hingewiesen, das Grundgesetz
erlaube die Ermächtigung europäischer Institutionen nicht grenzenlos.
Die Konsequenz – neue Verfassung oder Austritt aus der EU – standen
unausgesprochen im Raum. Ausgestanden ist die Sache mit dem
ESM-Urteil nicht, auch wenn jenen, die seit Jahren beharrlich daran
arbeiten, mit diversen Klagen gegen Euro und EU-Verträge den
Einigungsprozess zu bremsen, vorerst der Wind aus den Segeln genommen
scheint. Denn das klare Bekenntnis der Richter zum Euro-Rettungskurs
der Bundesregierung liefert so kurz vor der Europawahl im Mai
Skeptikern wie der AfD ungewollt eine Steilvorlage. Sie werden nun
mobilisieren nach dem Motto: Jetzt verkauft uns sogar das
Verfassungsgericht.
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