Tödliche Sportgeräte
Braucht man für Polizei und Militär entwickelte
Großkaliberpistolen, um auf Scheiben zu schießen? Reicht dafür nicht
eine Kleinkaliber-Sportwaffe? Was hat zum Beispiel
Hohlspitz-Munition, allein dazu entworfen, im Körper von Angreifern
„aufzupilzen“ und kritische Organe zu zerfetzen, zu Hobbyzwecken in
Privatwohnungen zu suchen? Es sind Fragen wie diese, die den Kern der
Debatte ums Waffenrecht ausmachen. Sie flammt immer wieder auf, wenn,
wie jetzt in Memmingen, eine legale Waffe in falsche Hände gerät. Die
Argumente von Schützen und Jägern sind einleuchtend: Ja, illegale
Waffen sind die größere Bedrohung. Ja, Legalwaffenbesitzer sind
gesetzestreue Bürger, die strengen Überprüfungen standhalten müssen.
Und ja, auch das schärfste Gesetz kann einzelne Ausraster nicht
verhindern. Dennoch ist es eben keine Privatsache, wie gefährlich das
Arsenal in den Kellern sein darf. Es gibt wenige Dinge, die so
handlich und tödlich sind, dass ein schmächtiger 14-Jähriger eine
Stadt in Angst und Schrecken versetzen kann. Die Waffe wird nie ein
Sportgerät wie jedes andere sein. Das gilt vor allem für Großkaliber,
die für andere Zwecke gebaut werden, sich aber neuerdings so großer
Beliebtheit erfreuen, dass selbst Schützenfunktionäre die Stirn
runzeln. Es gibt also gute Gründe, dass der Staat seit kurzem genauer
hinsieht – und die Gesellschaft diskutiert, was noch Sportgerät sein
darf. Und was nicht.
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Lothar Tolks
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