KOMMENTAR zu SOZIALHILFE
   Ausgabe vom 15.12.2015 Jahrelang war es in der deutschen 
Rechtsprechung drunter und drüber gegangen, musste darüber 
entschieden werden, ob EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV haben. Eine 
Gesetz von 2007 schließt dies für Jobsuchende aus EU-Staaten aus. 
Doch in Eilverfahren gewährten viele Richter den Betroffenen dann 
doch Hartz IV, weil der Vorwurf der Diskriminierung im Raum stand. 
Bis der Europäische Gerichtshof im vergangenen September per 
Grundsatzurteil das deutsche Gesetz und damit den Leistungsausschluss
bestätigte. Die endlich gewonnene Rechtssicherheit war aber nur von 
kurzer Dauer. Denn jüngst hat das Bundessozialgericht das Rad neu 
erfunden und EU-Bürgern, die länger als sechs Monate in Deutschland 
leben, zwar nicht Hartz IV, dafür aber Sozialhilfe zugestanden. 
Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden, dass 
jeder Mensch hierzulande Anspruch auf ein menschenwürdiges 
Existenzminimum habe, so die Begründung. Dass sich die höchsten 
Sozialrichter auf die noch gewichtigeren Verfassungsrichter in 
Karlsruhe beziehen, ist legitim – zumal sie das EuGH-Urteil ja gar 
nicht in Abrede stellen. Dennoch ist das Entsetzen groß, vor allem 
bei den Kommunen. Denn sie müssen für Sozialhilfe aufkommen, während 
der Bund Hartz IV bezahlt. Verständlich, dass sie gegen das Urteil 
Sturm laufen. Nun sollen also EU-Bürger auf Arbeitssuche keine 
staatlichen Leistungen erhalten, andere EU-Bürger in finanzieller Not
aber eine Art Grundsicherung für den Lebensunterhalt? Die Politik 
wird diesen Widerspruch auflösen müssen. Es wird allerdings alles 
andere als einfach, den richtigen Weg aus dem Irrgarten zu finden.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
