Nur noch bis zum Jahresende kann ein komplettes
Jahreseinkommen steuerfrei gestellt werden. Dann soll eine nur
wenigen Insidern bekannte Steuerlücke vom Gesetzgeber geschlossen
werden.
„Die geschickte Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts ist
eine der letzten großen Lücken im Einkommensteuerrecht“, bestätigt
Dr. Fred Schwarz. Der Steuerprofi der Beratungsgesellschaft „schwarz
& cie.“ (www.schwarzcie.com) mahnt zur Eile: „Es bleiben nur noch
wenige Wochen, um zu agieren. 2013 ist Schluss, dann wird der
Gesetzgeber der von vielen Top-Verdienern genutzten Steuerstrategie
den Garaus machen.“
Der ehemalige Koordinator eines Finanzamtsbezirks beschäftigt sich
schon seit Jahren erfolgreich mit –Progressionsmodellen–: „Wir
betreuen zur Zeit bundesweit mehrere Mandanten, bei denen es um
Einkommen in Millionenhöhe geht.“
Die Steuerstrategie ist absolut legal und basiert auf einer
spektakulären Gesetzeslücke. Der Deutsche Bundesrat bestätigte am 6.
Juli 2012: „Die möglichen Steuerausfälle in den bislang bekannt
gewordenen Fällen belaufen sich auf ca. 300 Millionen Euro.“
Die Schlagzeile der Düsseldorfer Wirtschaftswoche: „Arques-Gründer
mit spektakulärem Gold-Deal“, deckte auf: Peter Löw, bekannt für
aggressive Unternehmenssanierungen, verkaufte seine Arques-Anteile
für 80 Millionen Euro und neutralisierte den Veräußerungsgewinn durch
den Kauf von vier Tonnen Gold in London. Letzterer führte aufgrund
der bestehenden Steuervorschriften zu einem Auslandverlust. Durch
Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien
neutralisierte dieser den gesamten deutschen Veräußerungsgewinn.
Der Gesetzgeber sucht verzweifelt nach einem Ausweg. „Doch alle
bisherig diskutierten Gegenmaßnahmen, widersprachen entweder EU-Recht
oder waren verfassungswidrig“, bestätigt der Langenfelder
Rechtsanwalt und Steuerberater Nikolaus Luntscher. „Soweit es sich um
Variationen des Modells handelt, konnten diese noch nicht durch
gesetzgeberische Maßnahmen verhindert werden“, musste die
Bundesregierung am 16. Mai 2012 zugeben.
Diese effektive Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts kann
auf alle Einkunftsarten angewendet werden und ist besonders
interessant für hohe Einkommen (Arbeitseinkommen, Aktiengeschäfte,
Veräußerungsgewinne etc.).
Da der Gesetzgeber Gegenmaßnahmen plant, muss damit gerechnet
werden, dass für das Veranlagungsjahr 2013 die Brechstange angesetzt
wird. Ausführlich: www.schwarzcie.com
Pressekontakt:
schwarz & cie.
Dr. Fred Schwarz
Tel.: 030 202 37 19 10
Fax: 030 202 37 19 19
Web: www.schwarzcie.com
Email: berlin@schwarzcie.com
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