Wieder scheitert Erbeinsetzung an formunwirksamem Testament
Wieder einmal mussten sich die Gerichte mit einem Testament beschäftigen, das den Formerfordernissen des Gesetzes nicht entsprach. Die Benennung von Erben auf einer dem eigentlichen letzten Willen beigefügten"Liste"führte zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung.