Ab 26.6.2017 gilt die neue EU-Geldtransferverordnung
Die wichtigsten Neuerungen sind: • Neben den Auftraggeberdaten müssen nun auch die Daten des Zahlungsempfängers geprüft / übermittelt werden. • Beteiligte zwischengeschaltete Finanzdienstleister (z. B. Korrespondenzbanken) sind verpflichtet, Auffälligkeiten –as soon as possible– zu erkennen und zu melden. Eine Besonderheit ist, dass eine Überprüfung in Echtzeit oder als nachträgliche Prüfung des Geldtransfers zu erfolgen hat. […]