Kündigung einer Schwangeren in Unkenntnis der Schwangerschaft

Keine schadensersatzpflichtige Diskriminierung einer Schwangeren bei Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 – 8 AZR 742/12 –

Der Fall:

Die Kündigung einer Schwangeren ist immer unwirksam. Das war auch im vorliegenden Fall nicht strittig. Allerdings kommt in Fällen einer solchen Kündigung immer auch eine Schadensersatzforderun

Möglichkeit der Verwirkung des Rechts zum Betriebsübergang

Betriebsübergang gemäß § 613 BGB. Das Recht zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang kann verwirkt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 – 8 AZR 974/12 -.

Ausgangslage:

Der Arbeitnehmer muss einen Betriebsübergang nicht hinnehmen. Er kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlic

Weigerung der Annahme der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Beginn der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Problem:

Häufig gestaltet sich die Zustellung von Kündigungen problematisch. So kommt es vor, dass der Arbeitnehmer die Annahme des Kündigungsschreibens, das durch den Arbeitgeber überreicht wird, verweigert. Ein anderer häufig auftretender Fall ist die Nichtabholung eines Kündigungseinschreibens trotz Erhalt einer Benachrichtig

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zu Zahlungsverzug von weniger als zwei Monaten und dennoch Kündigung des Mietverhältnisses, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 107/12.

Ausgangslage:

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters ist gemäß § 543 Abs. 2 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter entweder:

– für zwei aufeinander folgende

Ablehung eines Antrages auf Teilzeit

Die Ablehnung eines Antrages auf Teilzeit und entsprechende Bedingungen. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Ausgangslage:
Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Verringerung ihrer Arbeitszeit, die mittels eines entsprechenden Antrages erreicht werden kann. Eine solche Situation lag im oben

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