Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen

Vertragsrechtlich bedarf es bei privaten Anlegerdarlehen keiner Zweckbindung und keiner Bonitätsprüfung, so teilt es Dr. Horst Werner mit ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordert lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich muss sich […]