Sorgerechtsvollmacht und Vormundschaft für die eigenen Kinder
Worum geht es? Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern als Vormund benannt ist. Nach § 1777 Abs. 3 BGB erfolgt die Benennung des Vormunds durch letztwillige Verfügung. Erforderlich ist damit anerkanntermaßen die Benennung durch (auch gemeinschaftliches) Testament oder Erbvertrag unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften. Was aber geschieht, wenn die Eltern lebzeitig als Sorgerechtsinhaber […]