Gewerbeuntersagung aus steuerlichen Gründen
Es kommt immer wieder vor, dass die für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde eine Gewerbeerlaubnis widerruft, weil der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. Das Finanzamt selbst hat kein Recht eine Gewerbeerlaubnis zu versagen oder zu widerrufen. Das Finanzamt erstattet aber eine Anzeige an die Gewerbeaufsicht und löst damit den Verwaltungsprozess zur Versagung oder dem Widerruf der Gewebeerlaubnis aus.
Darf das Finanzamt steuerliche Verhältniss