Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung
Neckargemünd 08.07.2015 – Die von Sparkassen in der Zeit von November 2002 – Juni 2010 verwendeten Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen (Immobilienfinanzierungen) sind in zahlreichen Fällen fehlerhaft, wie eine Flut von Urteilen der Land- und Oberlandesgerichte bestätigt. Auch die Widerrufsbelehrungen, die Sparkassen in den Jahren 2011-2013 verwendet haben, sind unter bestimmten Umständen fehlerhaft.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat