Wem der Ausweis abgenommen wird – im Austausch
gegen einen mit dem Vermerk, dass das Verlassen Deutschlands nicht
gestattet ist -, dem wird es nicht gelingen, in den Heiligen Krieg
nach Syrien oder in den Irak zu ziehen, um dort für die Terrorgruppe
Islamischer Staat zu kämpfen. So stellen sich das offenbar einige
deutsche Innenminister vor.
Tatsächlich wäre eine solche Maßnahme nichts weiter als ein
Feigenblatt. In Wahrheit dürfte es den Innenpolitikern recht sein,
wenn möglichst viele kampfbereite Islamisten das Land verlassen.
Wichtiger ist ihnen dann, dass sie hinterher nicht wieder einreisen
und somit in Deutschland keinen Schaden stiften können. Gezeigt hat
es das Beispiel Erhan A., den man wegen Befürwortung von
IS-Gräueltaten in die Türkei ausgewiesen hatte, obwohl er den größten
Teil seines Lebens in Deutschland verbracht und sich hier auch
radikalisiert hatte. Gleichzeitig hält man den Türken vor, sie würden
es mit der Überwachung der Grenze zu Syrien und dem Irak nicht so
genau nehmen und so den Zustrom von Kämpfern für die Terrorgruppe
befördern. Mehr Doppelzüngigkeit ist kaum möglich.
Wenn sich IS-Sympathisanten hierzulande strafbar machen, dann
müssen sie vor Gericht gestellt und mit Gefängnis bestraft werden.
Das dürfte sie effektiver an der Ausreise hindern.
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