Herzlichen Glückwunsch! Die Debatte zur
Vorratsdatenspeicherung ist wieder eröffnet. Jede Wette, dass
Befürworter und Gegner in den nächsten Tagen und Wochen alle
Argumente austauschen werden, die sie sich schon 2006, 2010 und 2014
an den Latz geknallt haben. Dabei ist dieses Thema so überflüssig wie
ein Kropf. Und egal wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sein
„neuestes“ Vorhaben nennt: Es ist und bleibt eine
Vorratsdatenspeicherung, also eine massenhafte Überwachung der
Bevölkerung.
Das Schlimme daran: Heiko Maas selbst steht kein bisschen hinter
diesem Unions-Vorhaben, hat er doch bis zuletzt versucht, es zu
verhindern. Maas muss es aber umsetzen, weil sich die
Regierungsparteien darauf verständigt haben. Entsprechend halbherzig
wirkt, was der SPD-Mann vorgelegt hat.
Es ist schwer zu glauben, dass das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe bei einer neuerlichen Prüfung anders entscheiden wird als
2010, nur weil die Speicherfristen verkürzt und ein paar
Ausnahmeregelungen eingebaut wurden. Wie heißt es doch im Grundgesetz
(Artikel 10, Absatz 1)? „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und
Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“
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