Es ist ein merkwürdiges Urteil aus Karlsruhe: Zwar
hat das Bundesverfassungsgericht gestern das Informationsrecht der
Bundestagsabgeordneten zu Rüstungsexporten gegenüber der Regierung
gestärkt. Zugleich hat es auch deren Handlungsfähigkeit gesichert,
indem es einer vorzeitige Bekanntgabe noch zu beratender
Rüstungsexporte einen Riegel vorgeschoben hat. Das dies den
Antragstellern missfällt, liegt in der Natur der Sache. Aber so ist
es eben mit halben Siegen oder Kompromissen – sie stellen niemals
gleichzeitig alle Kontrahenten zufrieden. Mauscheleien in
Hinterzimmern kann damit allerdings irgendwann die Offenbarung
drohen.
Ärgerlich aber ist, dass die jeweilige Regierung den sie
eigentlich kontrollierenden Abgeordneten auch weiterhin nicht
mitteilen muss, aufgrund welcher Kriterien ein bestimmtes
Waffengeschäft zustande gekommen ist. In Sachen Rüstungsgeschäften
bleibt man in Deutschland also weiterhin verschwiegen. Kontrolle und
Transparenz jedenfalls sehen anders aus. Ob dies dem Geist des
Grundgesetzes entspricht, erscheint zumindest fraglich. Die Rechte
des Parlaments bleiben auch künftig beschnitten.
Aber Transparenz ist in jenem besonders fragilen Bereich der
Wirtschaftspolitik wohl auch gar nicht gewollt. Der
Bundessicherheitsrat bleibt damit ein ganz besonderes Gremium. Und
die vollständige Kontrolle jenes sensiblen Bereiches eine Aufgabe für
kommende Generationen.
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