Wenn ein Thüringer Landtagsabgeordneter für
„parlamentsunwürdig“ erklärt wird, hat das sowieso keine Folgen: Das
sagen jene, die dieser Art der Bloßstellung von Ex-Stasia abschaffen
wollen. Oberflächlich betrachtet stimmt das, aber es ist auch eine
Ausflucht, um sich nicht mit dem Kern dieses Themas befassen zu
müssen.
Wem auch immer nach der Stasi-Überprüfung „Parlamentsunwürdigkeit“
bestätigt wird im Landtag, der muss deswegen sein Mandat nicht
abgeben. Das ist juristisch eindeutig. Aber dass eine solche
Überprüfung und die Bewertung „parlamentsunwürdig“ folgenlos bleibt,
das stimmt eben auch nicht. Frank Kuschel etwa hätte womöglich das
Zeug zu einem Posten als Innenstaatssekretär im Schwerpunkt
Kommunales gehabt, aber er konnte eben genau dies nicht werden, weil
seine Verstrickungen so offenkundig sind. In die Regierung hatte es
aber auch Tilo Kummer nicht geschafft, weil er als junger Mann bei
der falschen Einheit seinen Wehrdienst leistete. „Parlamentsunwürdig“
ist er deswegen nun wirklich nicht. Es besteht Bedarf, 26 Jahre nach
der Wende eine solche Debatte zu führen. Deren Ausgang aber ist
zurecht offen – und es gibt hier hoffentlich keinen Fraktionszwang.
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