Weil am vergangenen Wochenende in Heidenau alles
schief lief, was schief laufen konnte, wollte es der dortige Kreis im
tiefsten Sachsen jetzt besser machen. Und entschied sich für die
Verschlimmbesserung: für gleich vier Tage das grundgesetzliche Recht
auf Demonstrationsfreiheit aussetzen? Ruhe als erste Bürgerpflicht?
Nicht einmal das Bürgerfest als Zeichen der Willkommenskultur wollten
der Kreis zulassen, aus Angst vor denen, die solch ein Fest
aufmischen könnten.
Das kommt einer Kapitulation vor dem Mob gleich, der auch die
Kanzlerin jüngst vor dem zum Asylheim umgewandelten Baumarkt ausbuhte
und verbal beleidigte. Klar: Beim Beleidigen belassen es jene nicht,
die schon vergangenes Wochenende aufmarschierten und bei Nacht
Polizisten angriffen. Ein gewalttätiger Haufen war das.
Und die Polizei war in derartiger Minderzahl, dass sie die
Übeltäter noch nicht einmal dingfest machen konnte. Da kann es einem
schon beim Blick auf die Bilder aus jener Nacht übel werden. Aber:
Statt jetzt ein Demo-Verbot für alle verhängen zu wollen, hätte
Heidenau sich auf die Gefahrenabwehr vorbereiten müssen.
Gerichtsfest war die einfachste aller Ideen – alles verbieten –
zunächst nicht. Das Gericht entschied pro Willkommensfeier. Es lässt
sich auch kaum vorstellen, dass es generell an Polizei für solche
Einsätze mangelt. Schauen wir doch einfach mal, wo die Polizei am
Wochenende häufig Dienst tut: rund um die Stadien zum Beispiel. Wenn
hier Prioritäten gesetzt werden, gehen wohl das Demonstrationsrecht
und das Recht auf ein Willkommensfest vor. Insofern ist es eben im
Wortsinn auch ein Gerichtsfest, also eine Feier mit dem Segen der
Justiz geworden.
Heidenau lehrt, dass solche Einsätze viel besser geplant werden
müssen. Das wird ohne Personalaufstockung kaum gehen. Aber das ist
der Schutz der Demokratie doch wert. Sonst obsiegen die Gewalttäter.
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