Religionsfreiheit ist in Deutschland ein
Grundrecht. Das dachte sich auch die Krankenschwester aus Bochum.
Jedoch hatte sie die Rechnung ohne die evangelischen Kirche gemacht.
Vom Bundesarbeitsgericht wurden die Sonderrechte von kirchlichen
Arbeitgebern mit dem gestrigen Urteil erneut gestärkt. Laut Gericht
seien Angestellte in kirchlichen Einrichtungen zu neutralem Verhalten
verpflichtet. Das Blut mit einem Tuch um den Kopf zu entnehmen, ist
demnach mit der Neutralität nicht vereinbar. Verstehen muss man das
nicht.
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches in diesem Fall
wieder zum Tragen kommt, steht ebenfalls im Grundgesetz. Von einem
säkularen Deutschland kann deshalb keine Rede sein.
In den letzten Jahren wurden immer wieder Mitarbeiter von
kirchlichen Einrichtungen rausgeschmissen, weil sie sich zum Beispiel
als homosexuell geoutet hatten. Eine Diskriminierung, die von
Gerichtsurteilen häufig noch unterstützt wird. Hier sollte der Staat
eingreifen, um dies zu verhindern. Bei einer von der CDU geführten
Regierung nur schwer vorstellbar.
Krankenhäuser und Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft werden
zum Großteil vom Staat bezahlt. Dass die Bochumer Krankenschwester
gefeuert wurde, ist auch deshalb ein Unding.
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