Thüringische Landeszeitung: Lebensnahes Urteil – EuGH-Richter schließen Sozialunion aus / Kommentar von Axel Zacharias zum Luxemburger Urteil zu Hartz-IV-Leistungen für jobsuchende Zuwanderern aus anderen EU-Staaten

Jeder Staat habe das Recht, seine Sozialsysteme vor
„unangemessener Inanspruchnahme“ zu schützen, stellten die
Luxemburger Richter fest. Das EuGH-Urteil ist lebensnah, weil es
Klarheit bringt. Das europäische Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
innerhalb der EU bleibt unangetastet. Es beinhaltet aber ausdrücklich
nicht das Recht auf freien Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen
eines anderen EU-Landes. Und dem trägt das Luxemburger Urteil
Rechnung.

Es schiebt dem Missbrauch jener Freizügigkeit einen Riegel vor.
Schließlich beinhaltet Europa keine Sozialunion. Innereuropäischer
Sozialtourismus auch gerade angesichts des großen Wohlstandsgefälles
innerhalb der EU wird damit unmöglich. Schließlich wären die
Sozialkassen eines Landes damit überfordert gewesen.

Derzeit werden solche Finanzmittel erst einmal kurzfristig für
Asylbewerber und Flüchtlinge benötigt. Denn Zuwanderung ist auch eine
Einwanderung in die Sozialsysteme. Nach nur einem Jahr durchgehender
Beschäftigung besteht schließlich das Recht auf Leistungsempfang.

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