Mario Draghis „Bazooka“ ist unbenutzt geblieben und
war doch höchst wirksam: Auf den Tisch gelegt, reichte die
großkalibrige Geldspritze, um Spekulanten von selbstmörderischen
Attacken auf den Euro abzuhalten. Zu diesem – vor Gericht auch von
Klägerseite nicht bestrittenen – praktischen Erfolg kommt nun eine
juristische Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das formell allerletzte
Wort hat in diesem Fall hat aber Karlsruhe.
Überraschend kommt das Urteil ja keineswegs. Das
Bundesverfassungsgericht dürfte sich – unter Zähneknirschen – damit
abfinden: Zum einen, weil der EuGH immerhin die Bedingungen
verbindlich festgelegt hat, an die sich die EZB halten muss. Zum
anderen, weil es die patenteste Möglichkeit ist, zugleich
pro-europäisch und Bedenkenträger zu sein, und das ist die bevorzugte
Rolle unserer Verfassungshüter.
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