Der neue Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur, Christian Dietrich, möchte das Gesetz zur Überprüfung
der Landtagsabgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium
für Staatssicherheit (Stasi) reformieren. Viele Biografien seien
längst öffentlich. Ärgerlich sei aber, dass die Beteiligung an
Menschenrechtsverletzungen, ob heimlich als Inoffizieller Mitarbeiter
der Stasi oder offensichtlicher, zum Beispiel als Kaderleiter, gerne
verharmlost werde. „Ich wünsche mir in dieser Hinsicht eine
Gesetzesänderung zur Stärkung der Würde des Parlaments“, sagte
Dietrich im Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“
(TLZ/Samstagausgabe). „Dazu gehört aber auch der Respekt vor dem
Wähler.“ Der Landesbeauftragte führt darüber nach eigenen Angaben
„ergebnisoffene Gespräche mit allen Landtagsfraktionen“. Die
Stasi-Überprüfung der Abgeordneten ist vom Parlament erst im
vergangenen Jahr bis 2019 verlängert worden. Zugleich scheiterten die
Grünen aber mit einer Novelle. Sie sah vor, die im Gesetz verankerte
Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit zu hinterfragen, die
Überprüfung anders zu regeln, wenn keine neuen Erkenntnisse zu den
Betroffenen vorliegen, und den bereits vom Verfassungsgericht für
nichtig erklärten Mandatsverlust zu streichen. Derzeit gibt es mit
Linke-Fraktionär Frank Kuschel im Landtag nur einen Abgeordneten, der
wegen seiner inoffiziellen Stasi-Mitarbeit für „parlamentsunwürdig“
erklärt wurde.
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