Etappensieg für die Bundesländer: Das angestrebte
Verbot der NPD hat zwei Jahre nach dem Antrag eine wichtige Hürde
genommen. Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das Hauptverfahren
und kündigte eine mündliche Verhandlung an. Der neue
Verfahrensschritt bedeutet jedoch nicht, dass das Verbot schon in
trockenen Tüchern wäre. Die Richter haben nach wie vor großen
Klärungsbedarf, und die NPD wird Anfang März alles andere als
unvorbereitet auftreten. Zudem ist der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte beim Verbot von Splitterparteien wie der NPD eher
zurückhaltend. Und: Über all dem schwebt die Gefahr einer neuerlichen
Blamage, sollte man vor dem Bundesverfassungsgericht abermals
scheitern. Die rechtsextreme Partei würde unverhältnismäßig
aufgewertet.
Ja, es gibt gute Gründe für ein Verbot. Es ist denkbar – aber
erst, wenn alle anderen politischen und zivilgesellschaftlichen
Mittel der Bekämpfung ausgeschöpft sind. Und das sind sie nicht. Für
Innenminister Poppenhäger ist die Nachricht aus Karlsruhe ein
wichtiges Zeichen, „um rechtsextremistischen Umtrieben
entgegenzuwirken“. Damit macht er es sich allerdings zu einfach. Die
Aufmärsche vor den Heimen hörten ja nicht von heute auf morgen auf –
genauso wenig wie die Beleidigungen und Angriffe auf Migranten, die
im Übrigen nicht nur von der NPD ausgehen.
Die Politik sollte lieber mehr Geld in Präventions-, Aufklärungs-
und Aussteigerprogramme stecken. Polizei und Staatsanwaltschaften
müssen gestärkt werden, um die zündelnden Verbrecher ihrer verdienten
Strafe zuzuführen. Wenn mehr als 200 Flüchtlingsheime pro Jahr
angegriffen werden, doch kaum jemand gefasst wird, ist das für den
Rechtsstaat nur peinlich.
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