Es gab Zeiten, da herrschten in Thüringen
paradiesische Zustände. Der hoch verschuldete Freistaat leistete sich
ein Landeserziehungsgeld, parallel dazu zahlte der genauso klamme
Bund ein Betreuungsgeld.
Eltern, die ihre Kinder lieber zu Hause betreuten oder betreuen
ließen, konnten für ihre Sprösslinge ab dem 13. Lebensmonat für
maximal ein Jahr zwischen 150 und 300 Euro pro Monat bekommen. Das
hatte 2006 die damals von Dieter Althaus geführte CDU-Regierung
eingeführt. Das umstrittene familienpolitische Leckerli wurde auch
noch gezahlt, als der Bund 2013 seine eigene Leistung auflegte.
Doch nun regiert in Thüringen Rot-Rot-Grün, und in Karlsruhe
urteilen Richter. Was streng genommen nichts miteinander zu tun, aber
eben doch weitreichende Auswirkungen hat: Denn im Freistaat hat das
Dreierbündnis das Erziehungsgeld kurzerhand abgeschafft, um mit den
freiwerdenden 20 Millionen Euro wahrscheinlich ein
beitragsfreies Kita-Jahr anzuzahlen. Und am Bundesverfassungsgericht
zeigt man Berlin für seine Betreuungsprämie nur wenige Wochen später
die Rote Karte.
Nur Bayern will sich darüber hinwegsetzen und die 150 Euro im
Monat für Ein- und Zweijährige, die nicht in eine Kita gehen, weiter
ausgeben. Nur zahlen soll wie eh und je der Bund. Das zeigt
zweierlei: Im Nachbarland gehen die Uhren weiter anders. Und in
Thüringen ist R2G jetzt gefordert, Versprechen einzuhalten: Die
Qualität der Betreuung muss verbessert und der Kindergartenbesuch
erschwinglicher gemacht werden.
So oder so, war das Signal der obersten Richter, die einmal mehr
korrigieren mussten, was Politiker versemmelten, klar: Es ging
weniger um das Spannungsfeld zwischen sozialer Wohltat und
rückschrittlicher Herdprämie. Sondern darum, dass der Staat keine
Entschädigung zahlen muss, wenn man öffentliche Infrastruktur nicht
in Anspruch nehmen will.
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