Thüringische Landeszeitung: Vor dem Praxistest – Verschärftes Sexualstrafrecht nötig / Leitartikel von Axel Zacharias zum am Freitag im Bundestag beschlossenen neuen Sexualstrafrecht

Man kann nur mit dem Kopfe schütteln, dass es erst
der Edathy-Affäre bedurfte, um einige Dinge unter empfindliche
Strafen zu stellen, die eigentlich auch zuvor schon
selbstverständlich hätten streng geahndet werden müssen. Der
widerwärtige Verkauf und Handel mit Nacktbildern von Kindern und
Jugendlichen gehören beispielsweise dazu. Das hat keinesfalls etwas
mit Prüderie zu tun: Die Heranwachsenden als schwächste Glieder
unserer Gesellschaft sind zu schützen, ebenso sind einschlägige
Straftäter oder gar Peiniger zu verfolgen. Das dürfte Konsens sein.

Andererseits muss man wissen, dass es einen hundertprozentigen
Schutz niemals geben wird. Auch ein verschärftes Gesetz wird immer
nur einen Rahmen geben. Das wissen hoffentlich auch dessen Kritiker.
Es ist allerdings auch zu begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas
einige Passagen entschärft hat, die manches harmlose Familienfoto zur
Straftat hätten werden lassen. Kurz vor Toresschluss hat der
SPD-Politiker noch die Kurve gekriegt und seinen Kritikern damit viel
Wind aus den Segeln genommen. Das Strafrecht hier im Wesentlichen auf
kommerzielle Zwecke einzugrenzen, war sicherlich der Schritt in die
richtige Richtung.

Die Regelung, dass keine Bildaufnahmen verbreitet werden dürfen,
die dem Ansehen der betroffenen Person erheblich schaden können,
dürfte dagegen in mancher Anwaltskanzlei mit Freude vernommen worden
sein. Hier winkt möglicherweise ein einträgliches Geschäft, denn am
Ende ist doch alles eine Definitionsfrage.

Grenzbereiche wird es allerdings immer geben, ebenso wie
verschiedene Rechtsauffassungen. Es mag sein, dass das Gesetz unter
dem Druck der Edathy-Affäre zu schnell zustande gekommen ist. Aber
der Praxistest vor den Gerichten wird erweisen, wie dessen Qualität
in Wahrheit zu beurteilen ist. Eine Nachbesserung sollte dann
natürlich auch jederzeit möglich sein.

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