Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher
Bundesverfassungsgericht um das Betreuungsgeld geht es nicht um die
Frage, ob die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Kita-Platz oder
Geld für die Erziehung ihrer Kinder sinnvoll ist. Die obersten
Richter werden vielmehr klären, ob der Bund das Betreuungsgeld
überhaupt einführen durfte oder ob mit dem Beschluss des Bundestages
Länderkompetenzen beschnitten wurden. Wenn der Bund aber einen
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beschließen kann, dann muss ihm
auch eingeräumt werden, zur Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen
ein Betreuungsgeld zu verabschieden.
Thüringen, das 2006 unter CDU-Alleinregierung des
Landeserziehungsgeld eingeführt hatte, lieferte die Blaupause für das
Bundesbetreuungsgeld, das zuletzt von fast 400 000 Eltern in
Anspruch genommen wurde. Aus Sicht der Union ist es damit zurecht ein
Erfolgsmodell.
Gegner versuchen diese staatliche Leistung für Familien mit
kleinen Kindern dagegen gerne als „Herdprämie“ zu diffamieren. Warum
eigentlich? Kann nur der Staat Kinder erziehen? Was spricht
eigentlich dagegen, wenn sich Eltern mehr Zeit für den Nachwuchs in
den ersten Lebensjahren der Kinder nehmen wollen? Und warum wird die
Erziehungsleistung der Eltern immer so gering geschätzt?
Mütter und Väter tragen mit ihrem Ja zu Kindern maßgeblich zum
Wohl der gesamten Gesellschaft bei. Im Vergleich zu Kinderlosen
nehmen sie dafür – trotz aller staatlichen Leistungen – nicht nur
finanzielle Nachteile in Kauf. Für die Erziehung ihrer Kinder bringen
sie manches Opfer.
Das Betreuungsgeld erleichtert ihnen zumindest die Entscheidung,
ob sie die ersten Lebensjahre ihrer Kinder zu Hause intensiver
begleiten wollen oder sie in eine Kita schicken.
Eines steht fest: Über den Wert von Erziehungsarbeit werden die
Verfassungsrichter nicht entscheiden.
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