Am gestrigen Donnerstag wurde auf europäischer
Ebene mit der notwendigen Einstimmigkeit beschlossen, die bestehende
EU-Zinsrichtlinie zu verschärfen. Dazu erklärt die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
„Während in Deutschland die Debatte um die Frage der Straffreiheit
von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung die öffentliche Debatte
bestimmt, werden in Europa schrittweise die Möglichkeiten,
Steuerhinterziehung überhaupt zu begehen, deutlich erschwert.
Wir begrüßen es sehr, dass Luxemburg nunmehr der Verschärfung der
EU-Zinsrichtlinie zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist wichtig, um im
Kampf gegen Steuerhinterziehung durch Herstellung von Transparenz
voranzukommen. Damit werden Lücken in der Erfassung von Zinserträgen
geschlossen. Es ist zu hoffen, dass die entsprechenden Verhandlungen
der EU mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco
bald zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Dann bestünde in Europa
ein einheitlicher Mindeststandard für die Besteuerung von
Kapitalerträgen. Dies wäre ein guter Ausgangspunkt für weitere
Fortschritte.“
Hintergrund zur EU-Zinsrichtlinie:
Bisher waren 25 der 27 EU-Länder für eine Verschärfung. Nur
Luxemburg und Österreich sperrten sich bislang noch.
In der EU fällt die Besteuerung von Zinserträgen von Personen, die
in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, jedoch nicht in dem, in dem
die Zinsen gezahlt werden, unter die Zinsbesteuerungsrichtlinie
(Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen). Sie gilt
seit Juli 2005.
Automatischer Informationsaustausch:
Die EU-Zinsrichtlinie sieht im Wesentlichen das Verfahren des
automatischen Informationsaustauschs vor, um zu gewährleisten, dass
Zinszahlungen ordnungsgemäß im Herkunftsland versteuert werden.
Bisheriges Verfahren in Luxemburg und Österreich:
Zinsabschlagssteuer
Luxemburg und Österreich hatten sich als einzige EU-Länder bislang
gegen den automatischen Informationsaustausch gesperrt und für die
anonyme Zinsabschlagsteuer entschieden. Der Steuersatz stieg
schrittweise auf heute 35 Prozent an (15 Prozent Juli 2005 bis Juli
2008 und 20 Prozent bis Juli 2011). 75 Prozent der erhobenen
Quellensteuer werden an den Ansässigkeitsstaat des Anlegers anonym
überwiesen. Dem Anleger mit Wohnsitz in Deutschland wird eine der
Quellensteuer entsprechende Steuergutschrift erteilt, wenn eine
ordnungsgemäße Erklärung der Zinszahlungen in der
Einkommenssteuererklärung erfolgt ist.
Hintergrund: Verschärfte EU-ZinsRL
Der Anwendungsbereich der ZinsRL soll neben den jetzt schon
erfassten Zinserträgen auf zinsähnliche Erträge ausgeweitet werden.
Die Änderung der ZinsRL wurde noch nicht verabschiedet, da die
erforderliche Einstimmigkeit innerhalb des Rates noch nicht erreicht
werden konnte. Grund hierfür ist der bis heute andauernde Widerstand
aus Luxemburg und Österreich. Diese Länder wollen solange der
Verschärfung nicht zustimmen, bis die entsprechenden Verhandlungen
mit den Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und
Andorra abgeschlossen sind.
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