Gesetz schafft mehr Transparenz für Riesterverträge
und erleichtert Bürgerenergiegenossenschaften
Der Finanzausschuss hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur
Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes abschließend
beraten und noch einige Änderungen beschlossen. Die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und der
zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz
Güntzler erklären dazu:
„Mit dem Gesetz verbessern wir die Aufsicht und Regulierung von
Finanzprodukten. Es ist ein weiterer Baustein zur Regulierung der
Finanzmärkte.
In Zukunft profitieren Anleger bei Riester-Verträgen von mehr
Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der
Anlageprodukte. Wir entlasten die Anleger von unnötiger
Informationsflut. Zukünftig wird es neben dem allgemeinen
Produktinformationsblatt kein zusätzliches, individuelles
Produktinformationsblatt mehr geben, es sei denn die Anlageart macht
es europarechtlich erforderlich. Die Bündelung der Informationen in
nur einem Dokument dient zugleich dem Bürokratieabbau, ohne den
Anlegerschutz zu reduzieren.
Für Bürgerenergiegenossenschaften werden bestehende
Erleichterungen aufrecht erhalten. Die gesellschaftlich insbesondere
für die Energiewende bedeutenden (Energie-)Genossenschaften werden
weiterhin durch einige Ausnahmetatbestände vor übermäßiger
Regulierung verschont. Es besteht Handlungsbedarf, da
europarechtliche Vorgaben eine neue Definition geschlossener
alternativer Investmentfonds erforderlich machten. In diese Kategorie
gehören auch die Bürgerenergiegenossenschaften.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Nachgang zu Regelungsvorhaben am
Ende der 17. Legislaturperiode überwiegend Klarstellungen und
europarechtlich notwendige Anpassungen. Insbesondere wird die
Definition von offenen und geschlossenen Fonds im
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) an die Delegierte Verordnung der
EU-Kommission angepasst, die voraussichtlich im Juli 2014 in Kraft
tritt. Die wenigen nicht europarechtlich vorgegeben Regelungen sind
notwendig, um die Rechtssicherheit der Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bereich
der Bankenaufsicht sicherzustellen.
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