Tillmann/Gutting: Finanzausschuss entschärft Steuergesetz

Koalition beschließt Erleichterungen bei der
Besteuerung von Betriebsfeiern und zur Umkehr der Umsatzsteuerschuld
beim Handel mit Metallen

Der Finanzausschuss hat am 3. Dezember 2014 das
Zollkodexanpassungsgesetz abschließend beraten. Die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der
zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Olav
Gutting erklären dazu:

„Wir konnten Lösungen finden, Unternehmen, Arbeitnehmer und
Familien zu Weihnachten nicht unnötig mit Steuerfragen zu belasten.
Das Gesetz macht Weihnachtsfeiern und sonstige betriebliche
Veranstaltungen weiterhin ohne steuerliche Kopfschmerzen möglich.
Arbeitnehmer müssen zukünftig bei Kosten von bis zu 110 Euro keine
Lohnsteuer mehr für Betriebsveranstaltungen entrichten. Mit dem
Wechsel von der bisherigen Freigrenze zum Freibetrag entfällt zudem
für die Unternehmen erhebliches Streitpotential in Betriebsprüfungen.
Ein Überschreiten der Grenze führt nicht mehr zur Lohnsteuerpflicht
des gesamten Aufwands beim Arbeitnehmer.

Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir auch Vereinfachungen im Bereich
der Umsatzsteuer bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft beim Handel
mit Metallen. Hier führen wir eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro ein
und der Katalog der Metalle wird angepasst. Für die Praxis ist
entscheidend: Darunter bleibt alles beim Alten. Zudem konnten für die
Umstellungsphase für die Unternehmen erhebliche Erleichterungen
erzielt werden. Unternehmen, die noch Zeit für die notwendigen
Anpassungen benötigen, bekommen diese. Auf unsere Initiative hat das
Bundesfinanzministerium die Verlängerung der
Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. Juni 2015 beschlossen.

Zudem gilt es auch weiterhin, Steuervermeidung einzudämmen. Auch
im Umwandlungsteuerrecht kann es Modelle geben, bei denen Zweifel
bestehen können, ob sie mit dem Gesetzestext vereinbar sind.
Änderungen müssen hier aber sorgfältig geprüft werden, um ungewollte
Regelungsfolgen auszuschließen. Insbesondere dürfen
betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen – vor allem auch
mittelständischer Unternehmen – nicht erschwert werden. Wir werden
uns daher zeitnah mit Vorschlägen zur Änderung des § 20
Umwandlungssteuergesetz befassen und in diesem Zusammenhang nochmals
die Neuregelung des § 50i Einkommensteuergesetz – der die Besteuerung
beim Wegzug von Anteilseignern ins Ausland regelt – genau anschauen.“

Hintergrund:

Mit diesem Gesetzentwurf werden insbesondere die betroffenen
Regelungen der Abgabenordnung rechtzeitig an die Verordnung (EU) Nr.
952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.Oktober 2013
zur Festlegung des Zollkodex der Union angepasst, der die bisherige
Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) bis zum 1. Mai 2016 ablöst.
Daneben dient das Gesetz der Anpassung des Steuerrechts an Recht und
Rechtsprechung der Europäischen Union und der Umsetzung von
Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen
Steuerrechts. Weitere Maßnahmen greifen zudem Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes auf, dienen der Sicherung des Steueraufkommens
oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de