Tillmann/Gutting: Weitere Steuerschlupflöcher werden geschlossen

Neue Regelungen vereinfachen Umsatzsteuer für Bau-
und Gebäudereinigerleistungen

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Anpassung des
nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige
Berichterstatter, Olav Gutting:

„Das Gesetz stellt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim
Betriebsvermögen sicher, wenn Anteilseigner ihren Wohnsitz ins
Ausland verlegen. Wir garantieren damit, dass in Deutschland
geschaffene Werte auch nach einem Umzug ins Ausland nicht der
deutschen Besteuerung entzogen werden können.

Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir auch Rechtssicherheit für
Bauunternehmen. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft für
Bauleistungen und Gebäudereinigerleistungen führen wir wieder ein.
Diese bewährte Regelung war durch eine Entscheidung des
Bundesfinanzhofs zuvor aufgehoben worden. Damit leisten wir einen
Beitrag zur Steuervereinfachung und zur Vermeidung von Steuerbetrug.
Bauunternehmern und Gebäudereinigern steht wieder ein sicheres und
bewährtes System zur Entrichtung der fälligen Umsatzsteuer zur
Verfügung. Gleichzeitig stellen wir mit der Umkehr der
Steuerschuldnerschaft für diese Leistungen sicher, dass die
Betrugsanfälligkeit sinkt.

Wir beseitigen ebenfalls die ungleiche steuerliche Behandlung von
Hörbüchern. Zukünftig gilt auch für Hörbücher der ermäßigte
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sie werden damit dem gedruckten Buch
gleichgestellt.“

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