Spielraum der EU-Prospektverordnung wird genutzt
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch, 27.
Juni 2018, das Gesetz zur Ausübung von Optionen der
EU-Prospektverordnung abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
„Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von
Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Ab dem 21. Juli 2018
können die Mitgliedstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung
Gebrauch machen.
Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen,
erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer
kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die aufwändige und
kostenintensive Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für
nationale Angebote erst ab einem Volumen ab 8 Millionen Euro
erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht
vorsieht, im vollen Umfang aus.
Zum Schutz von Anlegern ist für prospektfreie Angebote die
Erstellung eines dreiseitigen Wertpapierinformationsblattes
verpflichtend. Der Anleger soll in übersichtlicher und leicht
verständlicher Weise über das Wertpapier und die wesentlichen Risiken
informiert werden.
Die Notwendigkeit von Einzelanlageschwellen für private Anleger
und eine Ausweitung der Ausnahme für Crowdfunding Angebote wollen wir
prüfen, wenn wir im kommenden Jahr in einem weiteren Schritt das
deutsche Recht an die EU-Prospektverordnung anpassen.“
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