Tillmann/Karliczek: Reform der Lebensversicherung schafft fairen Interessenausgleich

Gesetz stärkt Finanzkraft und Transparenz von
Lebensversicherungen

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Absicherung stabiler
und fairer Leistungen für Lebensversicherte abschließend beraten und
dabei noch Änderungen beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek
erklären dazu:

„Bei der Sicherstellung der Bewertungsreserven steht für uns die
Gemeinschaft der Versicherten im Mittelpunkt. Daher haben wir ein
ausgewogenes Maßnahmenpaket beschlossen, welches die Ansprüche aller
Versicherten auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase sicherstellt.
Dabei schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen
derjenigen, deren Versicherungen heute fällig werden und derjenigen,
die noch länger in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Alle an
einer Versicherung Beteiligten leisten einen angemessenen Beitrag:
die Versicherer, ihre Eigentü¬mer, der Versicherungsvertrieb und die
Versicherten.

Daneben ist für uns entscheidend, dass der Versicherungskunde bei
Vertragsschluss die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die
Versicherungsleistung einschätzen kann. Daher haben wir den
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz noch geändert und
festgelegt, dass künftig alle Kosten offengelegt werden müssen, die
sich mindernd auf die Leistung des Kunden auswirken können.“

Hintergrund:

Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in
Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren
Lebensversicherungsverträgen erhalten. Das Gesetz enthält daher ein
ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, dass Mittel aus den
Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies wirtschaftlich
gerechtfertigt ist.

Das Gesetz sieht u. a. vor, dass die Versicherungsunternehmen zu
einem besseren Risikomanagement verpflichtet werden. Die Aufsicht
erhält weitere Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Der
Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, mit denen die Kosten
transparenter gemacht und gesenkt werden sollen, vor allem im
Vertrieb. Im Interesse von mehr Transparenz müssen die Versicherer
statt lediglich der Provision für die Vermittlung die gesamten
Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrages angeben . Diese
Regelung entspricht weitgehend den Regelungen bei sog.
Riesterprodukten. Außerdem müssen die Lebensversicherungsunternehmen
ihre Kunden stärker am (Risiko-) Überschuss beteiligen. Die
Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ebenfalls neu geregelt:
Sie dürfen nur insoweit Umfang ausgezahlt werden, als sie die
Ansprüche der übrigen Versicherten nicht gefährden.

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