In Einzelfällen erhöhter Schutzumfang bis zu
500.000 Euro möglich
Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). Die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann erklärt dazu:
„Mit den geplanten Neuregelungen wollen wir den Schutz der
Kundeneinlagen verbessern. Die Einlagensicherungssysteme müssen
künftig mehr Geld zum Schutz der Einlagen vorhalten. Dies stärkt die
Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme. Die Sparer sollen
im Entschädigungsfall künftig schneller – binnen sieben statt zwanzig
Tagen – entschädigt werden.
Bei besonderes schutzwürdigen Einlagen, z.B. Einmalzahlungen der
gesetzlichen Unfallversicherung, steigt die Entschädigungssumme für
einen Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro an. Der
Kunde hat dann ausreichend Zeit, seine Gelder anzulegen, ohne einen
Verlust befürchten zu müssen.“
Hintergrund:
Das Gesetz dient der Umsetzung der neugefassten
Einlagensicherungsrichtlinie. Ziel des Gesetzentwurfs zur Umsetzung
der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie ist, die
Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme zu verbessern und
den Zugang der Einleger zur Entschädigung zu vereinfachen. Die
etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben dabei
erhalten. Damit werden das Vertrauen und der Schutz der Bankkunden
weiter gestärkt.
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