Änderungsantrag der Grünen zum
Bundeskindergeldgesetz verkennt die Rechtslage
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Anpassung
steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts abschließend beraten. Die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der
zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Markus
Koob, erklären dazu:
„Mit dem Gesetzentwurf setzen wir verbliebenen Anpassungsbedarf
zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern um. Wir stellen
sicher, dass Lebenspartner in allen steuerlichen Belangen zukünftig
gleichbehandelt werden.
Wenn die Grünen die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten
beim Kindergeld auch für Kindergeldbescheide fordern, die noch nicht
bestandskräftig sind, so zeigt dies, dass sie die Rechtslage nicht
verstanden haben. Eine solche Anwendungsregel ist schlicht nicht
notwendig. Dies lässt sich besser und zielgenauer über eine
Verwaltungsanweisung zum Bundeskindergeldgesetz sicherstellen.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur
steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der
Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im
Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im
Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz um. Auf diese
Weise wird für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern
in allen steuerlichen Belangen gesorgt. Der Gesetzentwurf greift
damit die für die 18. Legislaturperiode gemachte Ankündigung des
Gesetzgebers auf.
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