Selbstanzeige bleibt für Bürger und Unternehmen
handhabbar
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwochdas Gesetz zur Änderung
der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
(strafbefreiende Selbstanzeige und Absehen von Verfolgung in
besonders schweren Fällen) beschlossen. Hierzu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und die zuständige Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bettina Kudla:
„Der Entwurf hält grundsätzlich an der Selbstanzeige fest. Das ist
ein richtiger Schritt. Die Selbstanzeige bleibt weiterhin eine
Möglichkeit für Steuerhinterzieher zur Steuerehrlichkeit überzugehen.
Wir fordern alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige
zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren! Im Rahmen der weiter
fortschreitenden Zusammenarbeit beim Informationsaustausch bringt ein
Wegducken nichts mehr.
Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren darauf achten,
dass die Selbstanzeige für Bürger und Unternehmen handhabbar bleibt.
Die Kabinettfassung sieht nunmehr keine Verlängerung der
Verfolgungsverjährung bei „einfacher“ Steuerhinterziehung mehr vor.
Es bleibt bei der Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf 10 Jahre
als Voraussetzung einer wirksamen Selbstanzeige. Dies ist unter dem
Gleichheitsgrundsatz richtig. Denn Verjährungsfristen bei
Steuerhinterziehung müssen auch im Vergleich zu anderen
Vermögensdelikten – wie z. B. dem Betrug – angemessen bleiben. Es
wäre nicht zu erklären, warum die Steuerhinterziehung als ein Betrug
zu Lasten des Staates länger verfolgbar sein soll, als ein Betrug zu
Lasten einer Privatperson.
Darüber hinaus wurde die bislang umfassende Sperrwirkung einer
Prüfungsanordnung bei Außenprüfungen präzisiert. Die Selbstanzeige
ist nur für die Zeiträume ausgeschlossen, auf die sich die
Prüfungsanordnung sachlich und zeitlich bezieht. Auch Unternehmen mit
Anschlussprüfungen bleibt es damit weiterhin möglich, strafbefreiende
Selbstanzeigen abzugeben.
Bereits der ursprüngliche Referentenentwurf beinhaltete
wesentliche Elemente zur Sicherstellung der Handhabbarkeit der
Selbstanzeige. Die Wiedereinführung der Teilselbstanzeige ist
ausdrücklich hervorzuheben. Unternehmen wird es so wieder möglich
sein, für Voranmeldungen Berichtigungen von Buchungsfehlern
vorzunehmen, ohne dass dies strafrechtliche Sanktionen auslöst. Dies
ist ein wesentlicher Schritt, um das Recht handhabbarer und
praxistauglicher zu gestalten.“
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