Keine faktische Abschaffung der Selbstanzeige
Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Konferenz am
heutigen Freitag einen Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige
bei Steuerhinterziehungen gefasst. Die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bettina Kudla,
erklären dazu:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die
Finanzministerkonferenz grundsätzlich an der Selbstanzeige festhalten
will. Es ist das effektivste Mittel, um an die hinterzogenen Gelder
heranzukommen.
Einig sind wir uns mit den Ländern auch in dem Ziel, die
Selbstanzeige noch zielgenauer auszugestalten. Es ist aus unserer
Sicht sinnvoll, den Zeitraum, für den sich ein Hinterzieher ehrlich
machen muss, in allen Fällen von fünf auf zehn Jahre zu erweitern.
Für die Wirksamkeit der Strafbefreiung sollte es außerdem künftig
erforderlich sein, dass auch die Hinterziehungszinsen von 6 Prozent
pro Jahr sofort entrichtet werden. Einer Staffelung des Zuschlags bei
schwerer Steuerhinterziehung stehen wir offen gegenüber, wenn die
Höhe die Selbstanzeige nicht de facto unmöglich macht.
Neben dem Interesse des Staates an der Einnahme der ihm
zustehenden Steuern spricht für die strafbefreiende Selbstanzeige
ein weiterer Vorteil: Der Hinterzieher wirkt aktiv an der Aufklärung
mit und erleichtert damit erheblich die Arbeit der Finanzbehörden.
Ansonsten, in einem Strafverfahren, könnte ein Hinterzieher sich auf
das Auskunftsverweigerungsrecht berufen und schlicht schweigen.
Zunächst wird nun das Bundesministerium der Finanzen die
Vorschläge der Länder fachlich und rechtlich prüfen. Wir gehen davon
aus, dass der Bundesfinanzminister noch in diesem Jahr einen
Gesetzgebungsvorschlag – auf Basis des Vorschlags der Länder –
vorlegen wird. Im Parlament werden wir die gesamte Thematik dann
eingehend beraten. Wichtig ist uns: Bei den Anmeldesteuern müssen wir
darauf achten, dass nicht jedes Fehlvergehen, das in einem
Massenverfahren vorkommt, sofort zu einer Straftat hochstilisiert
wird.“
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