(DsiN) Viele Internetnutzer laden sich gern Musik und Filme mittels einer Tauschbörse im Netz herunter und stellen eigene Daten für andere zum Download bereit. Da der Tausch von Computerdateien ? bekannt auch als Filesharing ? sehr beliebt ist, aber immer wieder zu unliebsamen Überraschungen wie Abmahnungen führt, hat Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) Tipps für einen optimalen Umgang mit Tauschbörsen erstellt.
? Virenschutz: Für die Verbindung zum Netzwerk müssen Sie eine Software auf Ihrem Computer installieren. Laden Sie sich diese Programme nur von vertrauenswürdigen Webseiten herunter und überprüfen Sie diese vorab mit einem Antiviren-Programm. Tauschbörsen werden immer wieder dazu genutzt, um Viren und Trojaner zu verbreiten. Laden Sie keine ausführbaren Dateien herunter, denn gerade Anwendungen oder Spiele können infiziert sein. Auch das für Tauschbörsen oft notwendige Öffnen von Firewall-Ports kann Ihren Rechner angreifbar machen.
? Download: Wenn Sie Dateien herunterladen, sollten Sie wissen, dass sich hinter einem scheinbar harmlosen Dateinamen manchmal jugendgefährdende Inhalte verbergen. In diesem Fall können Sie die Dateien bzw. das eigentliche Filesharing-Netzwerk an die www.internetbeschwerdestelle.de melden.
? Upload: Geben Sie nur die Ordner zum Filesharing frei, die Sie wirklich teilen wollen. Legen Sie einen Extra-Ordner für die Tauschbörse an, damit Sie konkrete Inhalte freigeben und teilen können.
? Anonymität: Zudem bietet keines der gängigen Filesharing-Programme wirkliche Anonymität, denn über die IP-Adresse lässt sich zurückverfolgen, ob der Inhaber eines Internetanschlusses eine Tauschbörse genutzt hat. Sie sind zudem für weitere Nutzer, wie etwa Ihre Kinder verantwortlich und haften für das eventuell rechtswidrige Handeln Ihrer Kinder.
? Rechte: Überprüfen Sie, ob die Filme, Musik oder Software in der Tauschbörse seitens der Rechteinhaber dafür freigegeben sind. Bieten Sie selbst in Filesharing-Netzwerken nur Dateien an, an denen Sie das Recht besitzen, diese Rechte an den Dateien teilen zu dürfen.
? Abmahnung: Wenn Sie einen urheberrechtlich geschützten Film herunterladen und weitergeben, machen Sie sich strafbar und riskieren eine Abmahnung. Ignorieren Sie Abmahnungen nicht, sondern wenden Sie sich mit Ihrer Abmahnung an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt.
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Das P.T. Magazin bietet mittelständischen Unternehmern eine neue Kommunikationsplattform im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmagazinen. Der Unternehmer wird als persönlich agierender und meist haftender Macher und Initiator angesprochen, als Entscheider von Outsourcing bis zu Personalaufgaben und technischen Investitionen.
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