TÜV Rheinland: Prüfplakette in jedem Aufzug Pflicht / Stichtag 1. Juni 2016: Prüfplaketten müssen sichtbar an der Aufzugsanlage kleben / Aufzüge werden jährlich geprüft / Keine Anlage ohne Notfallplan

TÜV Rheinland: Prüfplakette in jedem Aufzug Pflicht / Stichtag 1. Juni 2016: Prüfplaketten müssen sichtbar an der Aufzugsanlage kleben / Aufzüge werden jährlich geprüft / Keine Anlage ohne Notfallplan
 

Rund 600.000 Aufzüge fahren die Menschen in Deutschland sicher von
Etage zu Etage. „Aufzüge werden jährlich von einer zugelassenen
Überwachungsstelle wie beispielsweise TÜV Rheinland überprüft“, so
Thomas Pfaff, Aufzugsexperte von TÜV Rheinland. In diesem Rahmen
nehmen die Sachverständigen die gesamte Technik unter die Lupe – von
der Notrufeinrichtung, den Türen und Bremsen bis hin zu der
Fangvorrichtung, Seilen und aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen.
Wichtig: Wann die nächste Prüfung ansteht, zeigt die Prüfplakette,
die gut sichtbar an der Anlage kleben muss. Zum Stichtag 1. Juni 2016
muss jeder Aufzug in Deutschland eine Plakette tragen.

Gut organisierte Hilfe im Notfall

Neben der technischen Prüfung wird in Zukunft verstärkt auf den
Notruf und die Befreiung von Eingeschlossenen besonderes Augenmerk
gelegt. Deshalb muss neuerdings zu jeder Aufzugsanlage ein
Notfallplan erstellt werden. Stichtag hierfür ist laut neuer
Betriebssicherheitsverordnung der 31. Mai 2016. „Der Notfallplan
beschreibt detailliert den Ablauf vom Drücken des Notruftasters im
Fahrkorb bis zur tatsächlichen Rettung“, so Thomas Pfaff. Zum Inhalt
eines solchen Plans gehören unter anderem der genaue Standort des
Aufzugs und die Kontaktdaten der Personen, die für den Zugang zur
Anlage, die Befreiung der Eingeschlossenen und für die Erste Hilfe
verantwortlich sind.

Anleitung für manuelle Hilfe muss vorhanden sein

Zusätzlich zum Notfallplan muss eine Notbefreiungsanleitung
angefertigt werden. Sie befindet sich im Triebwerksraum und erläutert
ausführlich, wie der jeweilige Aufzug manuell zur nächsten Tür bewegt
werden kann, um Eingeschlossene zu befreien. Beide Neuerungen wirken
sich auch auf den Prüfungsumfang durch TÜV Rheinland aus. „Wir
überprüfen nun zusätzlich, ob Notbefreiungsanleitung und Notrufplan
ordnungsgemäß vorhanden und plausibel sind“, so der Experte. Und noch
eine Neuheit in Sachen Sicherheit steht an: In jedem Aufzug muss bis
spätestens Ende 2020 ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert
sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist.

Hinweis für Internetseiten und alle Redaktionen:

Video kostenfrei zum Download und zur Verwendung für redaktionelle
Zwecke findet sich ebenso wie Pressefotos und die Presseinformation
unter www.tuv.com/presse auf den Seiten von TÜV Rheinland.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse