TÜV Rheinland: Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz regelmäßig wiederholen / Arbeitnehmer müssen Sicherheitsmaßnahmen kennen / Erfahrene Mitarbeiter als Sicherheitspaten für Neulingean

Jeden Tag ereignen sich in Deutschland rund 2.400
meldepflichtige Arbeitsunfälle, so Statistiken der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Um eine Gefährdung am
Arbeitsplatz zu minimieren, müssen Arbeitnehmer vor Aufnahme einer
neuen Tätigkeit alle wichtigen Sicherheitsmaßnahmen kennen“, sagt
Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Das
gilt besonders bei einem gänzlich neuen und fremden Arbeitsumfeld,
aber auch bei einer Veränderung des Aufgabenbereichs, nach
Arbeitsunfällen und bei der Einführung neuer Technologien oder
Materialien.

Arbeitsschutz ist Pflicht

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter
zu schützen, sind Arbeitgeber zu einer Sicherheitsunterweisung für
neue Kollegen verpflichtet, egal ob auf der Baustelle, im
Handwerksbetrieb oder im Büro. Diese schließt sowohl allgemeine
Sicherheitshinweise wie richtiges Verhalten im Brandfall, Lärmschutz
oder Erste-Hilfe-Maßnahmen ein als auch den Hinweis auf mögliche
Gefährdungen bei speziellen Tätigkeiten und Maßnahmen zu deren
Vermeidung. Beispiele: Beschäftigte, die mit Lasten arbeiten,
erhalten Anweisungen zum gesundheitsgerechten Heben und Tragen.
Mitarbeiter im Produktionsgewerbe müssen entsprechende Unterweisungen
zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen erhalten,
Büroangestellte dagegen Erläuterungen zu körperlichen, visuellen oder
psychischen Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen. Solche
Sicherheitsunterweisungen, die in der Regel rund 30 Minuten dauern,
müssen regelmäßig wiederholt werden.

Mehr Sicherheit durch Unterweisung und Job-Paten

Eine gezielte, tätigkeitsbezogene Unterweisung reduziert Unfall-
und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. TÜV
Rheinland bietet Unterstützung für Führungskräfte zum erfolgreichen,
nachhaltigen Führen von Sicherheitsgesprächen an. Ebenfalls hilfreich
sind Patenmodelle: „Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
fungieren als Paten und machen Neulinge mit betrieblichen Abläufen
vertraut. Dabei geben sie ihre Erfahrungen zum Thema Sicherheit und
Gesundheitsschutz weiter“, betont Lüth.

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