TÜV SÜD DSI: Ein Großteil der Unternehmen setzt darauf, nicht kontrolliert zu werden (FOTO)

TÜV SÜD DSI: Ein Großteil der Unternehmen setzt darauf, nicht kontrolliert zu werden (FOTO)
 

Der sichere Umgang mit Daten sollte in Betrieben eine
Selbstverständlichkeit sein. Laut § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) sind Unternehmen sogar dazu verpflichtet, angemessene
technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die
gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen zu gewährleisten. Dieses
kann auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Doch
der TÜV SÜD Datenschutzindikator (DSI) zeigt, dass ein Großteil der
Befragten gar nicht damit rechnet, kontrolliert zu werden.

Die DSI-Ergebnisse zeigen, dass nur 25 Prozent der Befragten ihr
Unternehmen in der Lage sehen, Anfragen von Aufsichtsbehörden zu
Datenschutzmaßnahmen unmittelbar zu beantworten. „Wenn Unternehmen
eine geforderte Auskunft aber nicht vollständig oder rechtzeitig
erteilen, können Aufsichtsbehörden ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
verhängen“, erklärt Rainer Seidlitz von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH.
„Unternehmen sollten das Risiko daher erst gar nicht eingehen,
sondern alle erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz implementieren
und sich auf mögliche Anfragen vorbereiten.“

Zudem geben fast 67 Prozent an, dass ein systematisches Vorgehen
zum Umgang mit Datenschutzverletzungen in ihrem Unternehmen nicht
näher definiert ist. Das BDSG verlangt jedoch, dass abhängig von der
Art der Daten im Falle des Datenverlusts sowohl die Betroffenen als
auch die zuständige Aufsichtsbehörde unmittelbar zu informieren sind.
„Generell müssen Unternehmen bei Datenschutzverstößen schnell
reagieren, um den Schaden wenigstens zu minimieren. Um die
entsprechenden Maßnahmen unmittelbar in die Wege leiten zu können,
ist es hilfreich, ein systematisches Vorgehen zu definieren, das
verschiedene Stufen der Datenschutzverletzung berücksichtigt“, sagt
Rainer Seidlitz. Findet eine solche Benachrichtigung nicht statt und
die Aufsichtsbehörde stößt bei einer Kontrolle auf dieses Versäumnis,
müssen Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro rechnen.

Immerhin sehen 56 Prozent der Teilnehmer an der Trendfrage strikte
Datenschutzregelungen als Wettbewerbsvorteil an. Die Einsicht ist bei
vielen Unternehmen also bereits da, nur an der Umsetzung muss noch
gearbeitet werden. Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD
Sec-IT GmbH, unterstützt durch die LMU München, vorgestellt.
Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen
Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen
Verbesserungspotenzial besteht, können am TÜV SÜD DSI unter
www.datenschutzindikator.de teilnehmen. Ab sofort gibt es dort auch
die neue Trendfrage, die unabhängig von der Selbsteinschätzung
beantwortet werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit
erhalten Interessenten unter www.tuev-sued.de/sec-it oder unter der
kostenlosen Rufnummer 0800/5791-5005.

Hinweis für Redaktionen: Die Grafik kann in reprofähiger Auflösung
unter http://www.tuev-sued.de/pressefotos, Rubrik „Aktuelles &
Veranstaltungen“, heruntergeladen werden.

Pressekontakt:
Carolin Eckert
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 – 15 92
Fax +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail carolin.eckert@tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de