Überschuldete durchschnittlich mit dem 28-fachen ihres Monatseinkommens belastet

Die durchschnittlichen Schulden einer
überschuldeten Person, die im Jahr 2017 die Hilfe einer
Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 30 170 Euro. Das
war das 28-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses
Personenkreises (1 072 Euro). Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt waren Schuldner in Rheinland-Pfalz durch
ihre Schulden am stärksten belastet. Sie betrugen dort im
Durchschnitt das 35-fache des durchschnittlichen monatlichen
Einkommens.

Diese Relation – auch Überschuldungsintensität genannt –
verdeutlicht in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen
Schwierigkeiten einer überschuldeten Person. Sie drückt aus, um
welchen Faktor die durchschnittlichen Schulden größer sind als das
durchschnittliche monatliche Einkommen. Als Interpretationshilfe
dient die hypothetische Vorstellung, dass eine Person, könnte sie ihr
gesamtes Einkommen für den Schuldendienst einsetzen, nach ebenso
vielen Monaten wieder schuldenfrei wäre.

Besonders hohe Werte der Überschuldungsintensität wiesen im Jahr
2017 neben Rheinland-Pfalz auch das Saarland (34) und
Nordrhein-Westfalen (32) auf. Die niedrigsten Werte hatten
Mecklenburg-Vorpommern mit 23, Bremen und Brandenburg (beide 24).
Ausschlaggebend für die Höhe der Überschuldungsintensität war in den
meisten Fällen nicht das Einkommen, das über die Bundesländer auf
einem ähnlichen Niveau zwischen 925 Euro und 1 193 Euro lag. Die
durchschnittlichen Schulden hingegen waren mit Werten zwischen 22 025
Euro und 37 518 Euro um einiges weiter gestreut. In Rheinland-Pfalz
lagen die durchschnittlichen Schulden dann auch am höchsten, das
durchschnittliche Monatseinkommen lag bei 1 073 Euro. In
Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesland mit der niedrigsten
Überschuldungsintensität, lagen die Schulden bei 22 025 Euro und das
Einkommen bei 956 Euro.

Methodischer Hinweis:

Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2017 beruhen auf
Angaben von 528 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in
Deutschland zu rund 127 000 beratenen Personen. Die Teilnahme an
dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die
Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten sind repräsentativ für
die Grundgesamtheit der insgesamt 561 000 durch
Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen im Jahr 2017. Für das
Jahr 2017 stehen erstmals ausreichende belastbare Daten für einen
Ländervergleich zur Verfügung.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Überschuldungsstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89
www.destatis.de/kontakt

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