Die Europäische Kommission hat fünf Maßnahmen zur
Verbesserung der Freizügigkeit in der EU angekündigt. Hierzu erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Hans-Peter Uhl:
„Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Freizügigkeit greifen zu kurz. Brüssel sollte
zunächst anerkennen, dass in Deutschland und anderen
EU-Mitgliedstaaten die EU-Freizügigkeit durch Armutsmigration in die
sozialen Sicherheitssysteme massiv missbraucht wird. Eine ehrliche
Problembeschreibung ist Voraussetzung für tatsächliche
Verbesserungen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer vierköpfigen
Familie aus Rumänien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil
Sozialgeld, Kindergeld, Unterkunft und Heizung zugesprochen, obwohl
für sie die Freizügigkeit nicht galt.
Das erhebliche Wohlstandsgefälle innerhalb einer EU mit 28
Mitgliedsstaaten führt logischerweise zu innereuropäischer
Armutsmigration, wenn EU-Recht dies nicht unterbindet. Die
Europäische Kommission bleibt jede Antwort schuldig, mit welchen
Instrumenten sie diesen Missbrauch der Freizügigkeit künftig
bekämpfen will.
Gerade weil die Freizügigkeit eine der Grundsäulen der
europäischen Einigung darstellt, muss ihr Missbrauch verhindert
werden. Daher erwarten wir von der Kommission Vorschläge für eine
Änderung des EU-Rechts in dieser Frage.
Wer diesem Missbrauch wenige Monate vor der Europawahl tatenlos
zusieht, braucht sich über rechtspopulistische und europafeindliche
Gruppierungen nicht zu wundern.“
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