Derzeit wird intensiv über den sogenannten
Bundestrojaner diskutiert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
„Die Online-Durchsuchung (die Durchsuchung eines Rechners) und die
Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor
ihrer Entschlüsselung) sind unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der
Sicherheitsbehörden – daran ändert auch die aktuelle Diskussion
nichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar
2008 die grundsätzliche Zulässigkeit anerkannt und detaillierte
Vorgaben gemacht. Der Gesetzgeber hat daraufhin sowohl für die
Online-Durchsuchung wie auch die Quellen-TKÜ im BKA-Gesetz
Rechtsgrundlagen geschaffen, wie sie detaillierter nicht denkbar
sind.
Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer
Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare
Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.
Bundes- und Landesgesetzgeber sind aufgefordert, soweit noch nicht
geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Wer dagegen
wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche
Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die
Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine
TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht
eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren
Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung
legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“
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