Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-rot-grün
regierten Länder am heutigen Freitag das Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten an den
Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit kann es in dieser
Legislaturperiode nicht mehr in Kraft gesetzt werden. Dazu erklärt
der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hans-Peter Uhl:
„Rot-Rot-Grün lässt das Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel
und Zwangsprostitution scheitern. Das ist zynisch. Erst durch das
Prostitutionsgesetz, das Rot-Grün im Jahre 2001 in Kraft gesetzt
hatte, wurden Polizei und Ordnungsamt bei der Kontrolle von Bordellen
die Hände gebunden. Die vorhersehbare Folge der Schaffung eines
rechtsfreien Raumes war die dramatische Zunahme dieser schweren
Straftaten. In dieser Bewertung sind sich alle einig: von dem
Frauenmagazin –Emma– über die Polizei bis hin zur engagierten
Frauenhilfsorganisation SOLWODI. Indem die rot-rot-grün regierten
Länder das Gesetz im Bundesrat scheitern lassen, verwehren sie den
Frauen jedweden Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Die von der christlich-liberalen Koalition verabschiedete Regelung
setzt im Bereich des Menschenhandels EU-Vorgaben um, womit wir
unserer Pflicht nachkommen. Danach soll der Menschenhandel zum Zweck
von Straftaten, Bettelei und Organhandel unter Strafe gestellt
werden. Darüber hinaus ermöglichen wir die gewerberechtliche
Überprüfung von Bordellen. Dafür sollen Prostitutionsstätten in den
Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe aufgenommen werden.
Gewerbeämter sollen demnach künftig Auflagen zum Schutz der
Prostituierten erteilen können.
Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und
Zwangsprostitution müssen folgen. Rot-Rot-Grün verweigert seine
Zustimmung jedoch aus Wahlkampftaktik. Aus Sicht der Opfer von
Menschenhandel und Zwangsprostitution ist das unerträglich.“
Hintergrund:
2001 verabschiedete Rot-Grün das Prostitutionsgesetz.
Bordellbetriebe sollten wie normale Gewerbe funktionieren. Als solche
wurden sie aber keiner gewerberechtlichen Regelung unterworfen, so
dass Polizei- und Ordnungsbehörden Bordelle nicht kontrollieren
können. Ein effektiver Schutz vor Menschenhandel und
Zwangsprostitution ist seitdem in Deutschland nicht mehr möglich.
Das durch die heutige Bundesratsentscheidung gescheiterte Gesetz
zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von
Prostitutionsstätten (17/13706) sah eine – durch EU-Richtlinie
geforderte – Erweiterung des Paragrafen 233 des Strafgesetzbuches auf
die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausnutzung strafbarer
Handlungen wie Diebstähle und der Bettelei sowie zum Zweck des
Organhandels vor. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für in der
Prostitution tätige Personen sollten zudem Prostitutionsstätten in
den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach Paragraf 38
Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgenommen werden.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://