Uhl/Schuster: Bundesbeamte erhalten wieder mehr Weihnachtsgeld – Beitrag zur Haushaltssanierung wird belohnt

Der Bundestag hat am Donnerstag die vorzeitige
Wiedergewährung der Sonderzahlung für Bundesbeamte verabschiedet.
Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der zuständige
Berichterstatter Armin Schuster:

„Beamten, Soldaten und Richter erhalten nun wieder 60 Prozent
statt bislang 30 Prozent eines Monatsgehaltes als Sonderzahlung Mit
der vorzeitigen Wiedergewährung der ursprünglich bis 2015
ausgesetzten Sonderzahlung für Bundesbeamte bereits ab dem nächsten
Jahr setzt die Union ein klares politisches Zeichen. Damit wird der
erhebliche Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten honoriert. Ihr
Sparbeitrag beläuft sich alleine durch die Aussetzung des
Weihnachtsgeldes seit 2006 auf rund drei Milliarden Euro.

Die Verwaltung des Bundes hat in den vergangen Jahren erhebliche
Sparbeiträge erbracht, etwa durch die Einführung der
41-Stunden-Woche, den vollständigen Wegfall des Urlaubsgeldes, den
Verzicht auf inflationsbedingte Lohn- und Gehaltsanpassungen seit
1998 sowie die Reduzierung der Sonderzahlungen auf 60 Prozent bis
2004. Die Zahl der Beschäftigten im Bundesdienst ist in den letzten
20 Jahren um rund 30 Prozent reduziert worden – obwohl die
Aufgabenfülle deutlich gestiegen ist.

Wir halten es für gerechtfertigt, dass die krisenbedingte
Aussetzung der Sonderzahlung bereits vorzeitig korrigiert wird, da
unsere Finanzsituation eine solche Ausgabe nun wieder erlaubt.
Unseren strikten Sparkurs tangiert diese Entscheidung nicht. Mit
diesem Gesetz zeigt die Koalition, dass sie sich der herausragenden
Leistungsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes bewusst ist und den
Sonderbeitrag der Beamtenschaft bei der Haushaltkonsolidierung
honoriert.“

Hintergrund:

Das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung sieht vor, dass
die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes jetzt nicht
wieder ein volles 13. Monatsgehalt erhalten, sondern lediglich das
Niveau von 2004/2005 wieder erreichen (Aktive 60 Prozent,
Versorgungsempfänger knapp 50 Prozent eines Monatsbezuges). Die
Sonderzahlungen waren seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden
und beliefen sich 2004 nur noch auf 60 Prozent. 2006 wurde dieser
Betrag für fünf Jahre nochmals halbiert und sollte 2010 wieder voll
aufleben. Wegen des Sparpakets wurde die Aussetzung jedoch bis 2015
verlängert. Die Einsparungen beliefen sich jährlich auf 500 Millionen
Euro. Der Sparbeitrag der Beamten summiert sich damit seit 2006
allein durch die vorübergehende Kürzung der Sonderzahlung auf drei
Milliarden Euro.

Es werden rechnerisch sämtliche Gehaltsbestandteile, auf die
Sonderzahlung gewährt wird (d. h. nicht nur die Grundgehaltstabelle,
sondern auch z. B. der Familienzuschlag), zum 1. Januar 2012 um 2,44
Prozent erhöht. Im Ergebnis wird dadurch das Niveau von 2005 wieder
erreicht. Die Zahlung erfolgt nicht als Einmalzahlung am Ende des
Jahres, sondern wird auf die monatlichen Zahlungen umgelegt.

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